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Sprachinstitut UNAAllgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sprachinstitut UNA, Dinghoferstr.65, 4020 Linz

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sprachinstitutes UNA

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des im Firmenbuch eingetragenen Unternehmens „Sprachinstitut UNA“ sind in der jeweils aktuellen Fassung integrierter Bestandteil aller mit „Sprachinstitut UNA“ abgeschlossenen Verträge (insbesondere Kursanmeldungen und Prüfungsanmeldungen). Abweichende Vereinbarungen sind nur insoweit wirksam, als sie in Schriftform eingegangen sind.
Der Kunde/ die Kundin erklärt sich mit der Anmeldung zur Prüfung oder zum Kurs mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1. Prüfungen

1.1. Anmeldungen zur Prüfung
Die Anmeldungen zur Prüfung erfolgen persönlich, per E-Mail, über die Website oder über das Handy (telefonisch oder mittels Textnachricht). Die Anmeldung ist verbindlich.
Für die Anmeldung zur Prüfung sind korrekte Angaben zu den persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Telefonnummer erforderlich. Falls eine Änderung in den persönlichen Daten vorgenommen wird, ist dies dem Sprachinstitut UNA schriftlich zu melden.
Verfügbare Plätze bei der Prüfung werden nach Reihung der Anmeldung verteilt. Dabei ist die Prüfungsgebühr 10 Tage im Vorhinein zu entrichten. Bei nicht eingelangter Zahlung erlischt die Anmeldung und das Recht auf einen Platz bei der Prüfung.
Im Falle, dass alle Plätze bereits belegt sind, besteht die Möglichkeit sich auf die Warteliste setzen zu lassen, was jedoch nicht den Prüfungsantritt garantieren muss. Die Prüfungsgebühr ist in diesem Fall nur bei Prüfungsantritt zu verrichten.
Anmeldungen zur Prüfung können bis zum letzten Tag vor der Prüfung durchgeführt werden.
Zum Antritt zur Prüfung ist eine schriftliche Anmeldung, wie auch die Zahlung der Prüfung vonnöten. Die Prüfungsgebühr ist 10 Tage vor der Prüfung zu entrichten. Für Anmeldungen, die später erfolgen, sind die Prüfungskosten unverzüglich zu begleichen.
Um den administrativen Aufwand am Prüfungstag zu reduzieren, kann bereits bei der Anmeldung ein Meldezettel und Ausweis verlangt und eine Kopie davon gemacht werden.

1.2. Warteliste
Die Warteliste besteht um Interessierten ohne Platz eine Möglichkeit zum Antritt zur Prüfung bieten zu können. Es besteht dabei jedoch keine vollkommene Zusicherung, dass es an diesem Tag zu einem Prüfungsantritt kommt.

1.3. Prüfungsantritt
Das Antreten zur Prüfung ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis möglich! Dazu gehören:
- österreichischer Führerschein
- Reisepass aus dem Heimatland
- alle von österreichischen Ämtern ausgestellten Aufenthaltstitel
- von EU-Bürgern auch Personalausweis, jedoch nicht der Führerschein
Wenn am Prüfungstag kein gültiger Ausweis vorgezeigt werden kann (und das Datum am Ausweis bereits abgelaufen ist), wird der Antritt ausgeschlossen.
Neben dem Lichtbildausweis ist ein aktueller Meldezettel erforderlich.
Es können nur Personen zur Prüfung zugelassen werden, die pünktlich bei dieser erscheinen. Eine Verspätung kann einen Prüfungsantritt ausschließen.

1.4. Stornierung/Abmeldung von der Prüfung
Eine Abmeldung von der Prüfung ist schriftlich (per E-Mail, SMS oder Post) oder persönlich im Sprachinstitut UNA zu erfolgen. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen von der Prüfung entfallen keine Kosten. Bei einer Stornierung, die sieben Tage davor oder weniger erfolgt, ist die gesamte Prüfungsgebühr zu entrichten. Auch das Nichterscheinen von angemeldeten Kandidaten zur Prüfung ist gebührenpflichtig- und zwar wird die gesamte Prüfungsgebühr zur Entrichtung herangezogen. 
Im Falle, dass es zu einem unvorhersehbaren Ereignis gekommen und eine Teilnahme an der Prüfung auszuschließen ist, ist das Sprachinstitut UNA umgehend zu kontaktieren.  

1.5. Widerrufsrecht im Fernabsatz
(bei Anmeldungen, die online/per Post/per Mail/per Fax erfolgten)
Insofern der Kurs im Fernabsatz (per Post, E-Mail, Fax oder online) gebucht wurde, besteht ein Recht auf das Widerrufen des Vertrages. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Gründe müssen keine angegeben werden.
Um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin schriftlich (mit einer eindeutigen Erklärung oder mit dem Widerrufsformular)
an das Sprachinstitut UNA wenden:
postalisch an: Sprachinstitut UNA, Dinghoferstraße 65 Linz 4020
oder 
per E-Mail an:

Das Widerrufsformular ist auf der Homepage des Sprachinstitutes UNA verfügbar und steht zur freien Verwendung zur Verfügung. Um einen Vertrag zu Widerrufen ist die Vorlage des Widerrufsformulars nicht zwingend notwendig.
Bei einer Widerrufung des Vertrags fallen bis zu 14 Tagen von der Prüfung keine Kosten an. Bei einer Widerrufung, die sieben Tage davor oder weniger erfolgt ist, ist die gesamte Prüfungsgebühr zu entrichten.
Im Falle, dass es zu einem unvorhersehbaren Ereignis gekommen und eine Teilnahme an der Prüfung auszuschließen ist, ist das Sprachinstitut UNA umgehend zu kontaktieren. 

1.5. Prüfungsgebühr und Rückerstattung der Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr ist 10 Tage vor der Prüfung zu entrichten. Für Anmeldungen, die später erfolgen, sind die Prüfungskosten unverzüglich zu begleichen.
Ohne erfolgreiche Zahlung erlischt das Recht auf einen Platz.
Die Rückerstattung von Prüfungsgebühren ist bei Verspätung, Verlassen der Prüfung, Nichterscheinen zur Prüfung, Prüfungsantritt ohne gültigen Ausweis, nach einem Prüfungsausschluss seitens der Prüfer (z.B. wegen disziplinarischen Vorkommnissen, falscher Identitätsfeststellung u.ä.) ausgeschlossen.
Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen von der Prüfung entfallen keine Kosten. Bei einer Stornierung, die sieben Tage davor oder weniger erfolgt, ist die gesamte Prüfungsgebühr zu entrichten. Auch das Nichterscheinen von angemeldeten Kandidaten zur Prüfung ist gebührenpflichtig- und zwar wird die gesamte Prüfungsgebühr zur Entrichtung herangezogen. 
Im Falle, dass es zu einem unvorhersehbaren Ereignis gekommen und eine Teilnahme an der Prüfung auszuschließen ist, ist das Sprachinstitut UNA umgehend zu kontaktieren.  
Falls es zu einer Änderung des Prüfungstermins seitens des Sprachinstitutes UNA (wie z.B. einer Absage) kommen sollte, ist eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr möglich.

1.7. Erstattung anderer Kostenaufwände
Eine Erstattung anderer Kostenaufwände (beispielsweise Fahrtkosten, Parkstrafen, verbundene Kosten mit Versäumnissen bei der Arbeit/einer Reise usw.), die durch die Prüfung entstanden sind, kann nicht erfolgen.

1.8. Änderung von Prüfungsterminen
Änderungen von Prüfungsterminen (Verschiebung, Prüfungsabsage) können vorgenommen werden. Bezahlte Gebühren werden dann rückerstattet oder für den nächsten Termin gutgeschrieben. Ein Platz wird dann, bei ausdrücklichem Wunsch, bei der nächsten Prüfung reserviert.

 

2. Kurse

Die Kurse des Sprachinstitutes UNA sind in Unterrichtseinheiten (kurz UE) gegliedert, wobei jede UE 45 Minuten entspricht.
2.1. Anmeldungen zum Kurs
Die Kursanmeldungen erfolgen persönlich, per E-Mail, über die Website oder über das Handy (telefonisch oder mittels Textnachricht). Die Anmeldung ist verbindlich.
Für die Anmeldung zum Kurs sind korrekte Angaben zu den persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse erforderlich. Falls eine Änderung in den persönlichen Daten vorgenommen wird, ist dies dem Sprachinstitut UNA schriftlich oder persönlich zu melden.
Verfügbare Plätze beim Kurs werden nach Reihung der Anmeldung verteilt.
Für den Kursbesuch wird bei der Anmeldung, spätestens jedoch bei Kursbeginn, ein Meldezettel und Ausweis verlangt und eine Kopie davon gemacht.

2.2. Kursgebühr
Der gesamte Kursbetrag ist vor dem Kursbeginn in bar oder per Überweisung zu bezahlen. Eine Teilzahlung ist nach Absprache möglich und wird schriftlich festgehalten. Bei Zahlungsverzug wird der sofort der Gesamtbetrag eingefordert.    
Bei Banktransfers übernimmt das „Sprachinstitut UNA“ nur die in Österreich anfallenden Spesen und Gebühren. Im Falle eines eintretenden Zahlungsverzugs und darauffolgender Mahnung verrechnet das „Sprachinstitut UNA“ pro schriftlicher Mahnung € 3,-- und behält sich das Recht vor, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.m. des Kurspreises zu verrechnen. Ergeht die zweite schriftliche Mahnung entfallen für den/ die KursteilnehmerIn sämtliche gegebenfalls gewährten Rabatte und Ermäßigungen, so dass dieser/diese den regulären Kursbetrag zzgl. Mahnspesen und Verzugszinsen schuldet. Bei dem vom AMS vermittelten KursteilnehmerInnen ist, ebenso bei den sonstigen KursteilnehmerInnen, darauf zu achten, dass die volle Kursgebühr ab dem ersten Kurstag fällig ist. Das AMS übernimmt nur dann die Bezahlung der Kursgebühr, wenn der/die TeilnehmerIn zumindest 80 % der Unterrichtseinheiten besucht hat. Andernfalls hat der/die Teilnehmer/Teilnehmerin selbst die Kurskosten in voller Höhe zu tragen und sich gegebenfalls um eine Refinanzierung beim AMS zu kümmern. Eine Beanstandung der von „Sprachinstitut UNA“ angebotenen Kurse berechtigt, außer bei wesentlichen und offenkundigen Mängeln, nicht zur Rückforderung der Kursgebühr.

2.3. Refundierung von Kurskosten bzw. Förderung und regelmäßige Teilnahme
Sprachinstitut UNA weist darauf hin, dass Refundierungen verschiedenster Arten (z.B. vom ÖIF, Bildungskonto,…) mit der regelmäßigen Teilnahme verbunden sind. Unentschuldigtes Fehlen wird dokumentiert und kann bei häufigerem Auftreten zu einem Verlust auf Kostenrefundierungsansprüchen führen. Des Öfteren ist eine Anwesenheit von 80% erforderlich, um den Anspruch auf Refundierung aufrechtzuerhalten. Der Teilnehmer selbst ist verpflichtet, sich über die Verordnungen der Refundierung/Förderung usw. zu informieren und diese einzuhalten. 
Eine Teilnahmebestätigung, die die Anwesenheit im Kurs bekräftigt, wird nach dem jeweiligen Kurs ausgestellt.

2.4. Rückerstattung der Kursgebühr durch das Sprachinstitut UNA
Eine Rückerstattung der Kurskosten ist wegen mangelnder Teilnahme des/der Kandidaten/Kandidatin oder aus privaten Gründen nur auf Zustimmung der Leitung des Sprachinstitutes UNA möglich- kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
Eine Rückerstattung der Kurskosten aufgrund von vorgenommenen Änderungen (siehe 2.6.) in Bezug auf den Kurs seitens des Sprachinstitutes UNA ist ausgeschlossen.
Eine Kostenrückerstattung erfolgt nur auf das bekanntgegebene Konto des Kandidaten/der Kandidatin.

2.5. Erstattung anderer Kostenaufwände
Eine Erstattung anderer Kostenaufwände (beispielsweise Fahrtkosten, Parkstrafen, verbundene Kosten mit Versäumnissen bei der Arbeit/einer Reise usw.), die durch den Kurs entstanden sind, kann nicht erfolgen.

2.6. Änderungen in Bezug auf den Kurs
Änderungen hinsichtlich des Kurses können nicht ausgeschlossen werden und sind von unterschiedlichsten Faktoren abhängig.
Zustandekommen
Es wird von einem Zustandekommen eines Kurses gesprochen, wenn eine Mindestanzahl an Kursteilnehmern erreicht wurde. Insofern dies nicht der Fall ist, wird der Kurs abgesagt, angemeldete Teilnehmer/Teilnehmerin informiert und bereits eingelangte Kursgebühren zurückbezahlt. Anderwärtig entstandene Kosten können vom Sprachinstitut UNA nicht übernommen werden.
Änderungen im Kursprogramm
Zu den Änderungen im Kursprogramm zählen die Änderung der Kurstage, Entfall von Unterrichtsstunden, Vertretungen durch andere TrainerInnen, Änderung des Kursortes, Änderung in der Veranstaltungsart (Online- oder Präsenzkurs) und jede andere Abweichung der geplanten Kursabwicklung. In jeglicher Hinsicht wird der Teilnehmer/Teilnehmerin vom Sprachinstitut UNA über die Änderung telefonisch oder schriftlich verständigt. Entfallene Unterrichtseinheiten werden nachgeholt. Dadurch entstandene zusätzliche Kosten können vom Sprachinstitut UNA nicht übernommen werden.
Kursabsage
Bei einer Kursabsage wird die gesamte einbezahlte Kursgebühr an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf das angeführte Konto zurückerstattet.

2.7. Ausschluss vom Kurs
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann vom Kurs wegen unangemessenen Verhaltens und mehrmals fehlender Einhaltung der Hausordnung ausgeschlossen werden. Eine Kostenrückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

2.8. Stornierung/Abmeldung vom Kurs
Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich (per E-Mail oder Post) oder persönlich im Sprachinstitut UNA erfolgen.
Bei einer Stornierung zwischen fünf und zwei Wochen vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr rückerstattet; bei Stornierungen innerhalb der letzten zwei Wochen vor Kursbeginn werden 30€ an Administrationskosten eingehoben. Für Stornierungen am ersten Kurstag oder danach ist der gesamte Kursbeitrag zu zahlen. Bei unregelmäßigem Besuch oder vorzeitigem Abbruch durch die teilnehmende Person besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Preisnachlass.

2.9. Ton-, Film- und Fotoaufnahmen
Mit dem Vertragsabschluss gestattet der Teilnehmer/die Teilnehmerin Ton-,Film-, Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind.

 

3. Geschäftsbedingungen, die sich auf Kurse und Prüfungen beziehen

3.1. Hausordnung
Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen verpflichten sich, die Hausordnung des Sprachinstitutes UNA einzuhalten.

3.2. Haftung
Das Sprachinstitut UNA haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände (wie beispielsweise Kleidungsstücke, Geld, Wertgegenstände oder Unterlagen).
Um eine gute Zusammenarbeit und richtige Auskünfte sind die Mitarbeiter im Sprachinstitut UNA bemüht, doch kann dies nicht immer garantiert werden, weshalb 
für Informationen, ihre Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit das Sprachinstitut UNA keine Haftung übernehmen kann.
Das Sprachinstitut UNA beschäftigt fachlich kompetentes Lehrpersonal, das regelmäßige Lernerfolgskontrollen zur Qualitätssicherung durchführt. Ein persönlicher Lernerfolg unterliegt auch den Anstrengungen des Teilnehmers. Das Sprachinstitut UNA haftet nicht für mangelnde, individuelle Erfolge.
Teilnehmer haften für verursachte Schäden am Inventar, den Räumlichkeiten oder Geräten und sind infolgedessen verpflichtet Ersatz zu leisten. 

3.3. Datenschutz
Jeder Vertragsabschluss schließt die Zustimmung zu den AGB mit ein. Darüber hinaus ist die datenschutzrechtliche Zustimmung erforderlich, die besagt, dass die Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin zur elektronischen Erfassung und Verarbeitung sowie aller anderen administrativen Vorgänge des Sprachinstitutes UNA erforderlich sind.
Des Weiteren können personenbezogene Daten für die Zusendung und Mitteilung aktueller Angebote oder Neuigkeiten herangezogen werden.
Das Sprachinstitut UNA gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

3.4. Recht und Gerichtsstand
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Allenfalls unwirksame Bestimmungen werden sinngemäß derart ersetzt, wie dies gemäß rechtlichen Bestimmungen zulässig ist.
Es gilt österreichisches Recht. Für Streitigkeiten ist das jeweils sachlich zuständige Gericht (die sachlich in Betracht kommende Behörde) in Linz zuständig. Programmänderungen und Druckfehler sind vorbehalten. Der Gerichtsort ist in allen Fällen Linz.

 

Sprachinstitut UNA, Jänner 2021
Dinghoferstraße 65 Linz 4020
Tel: +43 (0) 664 173 59 88
Mail:

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